Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat angekündigt, die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze fortzusetzen – trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin, das diese Praxis als rechtswidrig einstufte Dobrindt bezeichnet das Urteil als Einzelfallentscheidung und betont, es sei nötig, illegale Migration im Sinne des Dublin-Systems zu unterbinden
Der Konflikt entzündet sich an Artikel 72 AEUV, den Dobrindt für Übergangssituationen geltend machen will – allerdings sah das Gericht keine akute Gefährdung. SPD und Grüne kritisieren den Innenminister scharf und drängen auf eine Rückkehr zu rechtsstaatlich abgesicherten Verfahren. Der Streit entfacht eine grundsätzliche Debatte über den Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland.
Die Entscheidung bleibt politisch umstritten: Einerseits will die Regierung ihre Migrationspolitik straffen, andererseits stehen verfassungsrechtliche Grenzen und Gerichtsdruck im Raum. Der Ausgang dieses Konflikts dürfte entscheidend für die weitere Umsetzung des Dublin-Verfahrens und Deutschlands EU-Position sein.